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Materielle Hilfe
Der Bereich „Materielle Hilfe“ zeichnet sich durch besondere Bürgernähe aus. Die Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweiter Teil (SGB II) ist in der Arbeitsgemeinschaft SGB II im Kreis Warendorf dezentral organisiert.
In allen 13 kreisangehörigen Kommunen stehen Ihnen in den Anlaufstellen der ARGE kompetente Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Diese werden Sie intensiv informieren und beraten über alle Fragen, die das SGB II betreffen.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll an Ihre Anlaufstelle. In jeder Anlaufstelle steht Ihnen ein erfahrener Teamleiter für besondere Problemfälle zur Seite.
Entsprechende Hinweisschilder weisen Ihnen den Weg zu Ihrem Ansprechpartner.
Die Leistungen nach dem SGB II umfassen:
- Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft soweit diese angemessen sind
- Einmalige Leistungen für
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht von der Regelleistung umfasst
Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände –soweit gesetzlich möglich- berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Zu den Anschriften der Anlaufstellen gelangen Sie hier!


