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Informationen zum Arbeitslosengeld II

Die Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sprechen davon, dass die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II gefördert werden sollen. Sie sollen aber auch gefordert werden. Es werden die Rechte, aber auch die Pflichten aufgeführt, die die Kunden der ARGE im Kreis Warendorf haben.

Zur Seite stehen diesen Kunden rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedener Profession.

Die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches „Materielle Hilfe“ finden Sie in jeder Stadt und Gemeinde im Kreis Warendorf. Sie sind für die rechtmäßige Auszahlung der Hilfen zuständig.

Auch das Fallmanagement ist dezentral in allen 13 Kommunen angesiedelt. Das Fallmanagement hat die Aufgabe, erwerbsfähigen Hilfeempfängern zu helfen, die nicht ohne weiteres in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, da sie multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen.

Die Vermittlerinnen und Vermittler der ARGE im Kreis Warendorf finden Sie zentral in Ahlen, Beckum und Warendorf für das gesamte Kreisgebiet. Die Hauptaufgabe ist es hier, den Kundinnen und Kunden ein Angebot zur Arbeitsaufnahme zu unterbreiten oder ihnen Trainingsmaßnahmen anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in diesem Bereich!