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Kontakt
Arbeitsgemeinschaft SGB II
im Kreis Warendorf
Brede 11
48231 Warendorf
(Wegbeschreibung)
Telefon:
siehe Anlaufstellen oder
02581/92 840 311
Telefax:
siehe Anlaufstellen oder
02581/92 840 123
EMail:
ARGE-WAF.Geschaeftsfuehrer(at)arge-sgb2.de
Auskünfte gegenüber Vermietern
Warum zahlt der Mieter keine Miete? Wie sehen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Leistungsempfängers aus? Mit diesen Fragen werden die Mitarbeiter der ARGE häufig konfrontiert. Nicht zuletzt aufgrund der Regelung des § 22 Abs. 4 Sozialgesetzbuch II (SGB II), der eine direkte Zahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung an den Vermieter möglich macht, sind einige Vermieter immer wieder der Ansicht, Auskunftsrechte gegenüber der ARGE zu haben. Dies ist aber nicht der Fall. Da die Voraussetzungen für eine Übermittlungsbefugnis nach §§ 68 bis 77 Sozialgesetzbuch X (SGB X) nicht gegeben sind, ist eine Weitergabe der Sozialdaten an den Vermieter nicht erlaubt.

